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Sicher ist sicher: Was passiert im Konkursfall einer Versicherung in Liechtenstein?

14. Oktober 2025

Versicherungskonkurs – was jetzt?! 😱
Die Schlagzeilen über insolvente Versicherer wie Mannheimer, Eurovita oder FWU zeigen: Auch in der Versicherungswelt kann es zu wirtschaftlichen Schwierigkeiten kommen. Für Vermittler:innen und Kund:innen stellt sich dann schnell die Frage, was mit ihren Policen und Vermögenswerten passiert. Doch die gute Nachricht gleich vorweg: In Liechtenstein sind Versicherungsnehmer:innen besonders gut geschützt.

Gesetzliche Rahmenbedingungen: Sicherheit durch klare Regeln

Die rechtlichen Grundlagen für den Fall einer Insolvenz sind im Versicherungsvertragsgesetz (VersVG) und im Versicherungsaufsichtsgesetz (VersAG) verankert.
Diese Gesetze stellen sicher, dass Kund:innengelder nicht in die allgemeine Konkursmasse der Versicherungsgesellschaft einfließen, sondern als Sondermasse behandelt werden.

Das bedeutet:
Die Vermögenswerte der Kund:innen werden priorisiert und separat vom Unternehmensvermögen verwaltet. So bleiben sie auch im Konkursfall geschützt.

Kündigung des Versicherungsvertrages

Gemäß Art. 31 VersVG erlischt der Versicherungsvertrag vier Wochen nach der offiziellen Bekanntmachung der Konkurseröffnung.
Für Lebensversicherungen gilt eine besondere Regelung: Versicherungsnehmer:innen haben das Recht, das angesammelte Deckungskapital zurückzufordern.
Diese Möglichkeit schafft zusätzliche Sicherheit insbesondere bei langfristigen Verträgen.

Sondermasse: Schutzschild für Versicherungsnehmer:innen

Im Konkursverfahren werden die zur Deckung der versicherungstechnischen Rückstellungen bestimmten Vermögenswerte als Sondermasse geführt.
Das heißt:

  • Diese Gelder sind vorrangig für die Erfüllung der Versicherungsforderungen reserviert.

  • Rückflüsse und Erträge, die nach der Konkurseröffnung entstehen, fließen ebenfalls in die Sondermasse.

  • Änderungen an der Zusammensetzung dieser Vermögenswerte sind nach der Eröffnung des Konkursverfahrens grundsätzlich nicht mehr erlaubt, außer es handelt sich um technische Korrekturen.

So wird sichergestellt, dass die den Versicherungsnehmer:innen zustehenden Gelder bestmöglich geschützt bleiben.

Mehrschichtiger Schutz in der Praxis

Der liechtensteinische Versicherungsstandort bietet nicht nur eine rechtliche Grundlage, sondern auch ein praktisch mehrstufiges Sicherheitskonzept, das in unserem Video „PWP Protect – Mehrschichtiger Schutz“ anschaulich erklärt wird.

Dieses Schutzsystem besteht aus drei Ebenen, die gemeinsam die Sicherheit der Kund:innengelder garantieren:

  1. Vertragliche Ebene
    Jede Police ist individuell rechtlich abgesichert, sie legt genau fest, welche Ansprüche Versicherungsnehmer:innen haben und wann diese fällig werden.

  2. Gesetzliche Ebene
    Durch die Regelungen im VersVG und VersAG wird sichergestellt, dass Kund:innengelder im Konkursfall als Sondermasse behandelt und vorrangig bedient werden. Diese gesetzliche Struktur verhindert, dass Kund:innengelder in die Konkursmasse des Unternehmens fallen.

  3. Aufsichtliche Ebene
    Die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA) überwacht die Versicherungsunternehmen laufend. Sie stellt sicher, dass die Deckungswerte jederzeit vorhanden und korrekt zugeordnet sind. Dadurch entsteht eine zusätzliche Kontrollinstanz, die den Schutz der Versicherungsnehmer:innen weiter stärkt.

Gemeinsam bilden diese Ebenen einen mehrschichtigen Schutzschild, der das Vertrauen in den Finanzplatz Liechtenstein nachhaltig stärkt.

Vorrang der Versicherungsforderungen

Versicherungsforderungen haben gesetzlich festgeschriebenen Vorrang vor anderen Konkursforderungen.
Das bedeutet konkret:

  • Ansprüche auf Versicherungsleistungen werden zuerst bedient.

  • Innerhalb derselben Rangordnung erfolgt die proportionale Befriedigung der Forderungen.

Damit genießen Versicherungsnehmer:innen in Liechtenstein eine rechtlich verankerte Priorität, die ihnen zusätzliche Stabilität und Vertrauen bietet.

Fazit: Vertrauen durch klare gesetzliche Sicherheit

Liechtenstein setzt mit seinem rechtlichen Rahmen ein starkes Signal:
Kund:innengelder und Versicherungsansprüche sind auch im Insolvenzfall bestmöglich geschützt.
Durch die Kombination aus rechtlicher Sonderstellung, strenger Aufsicht und mehrschichtigem Schutzsystem wird sichergestellt, dass Versicherungsnehmer:innen ihre Leistungen erhalten – selbst wenn ein Versicherer in Schwierigkeiten gerät.

So gilt in Liechtenstein:
Sicher ist sicher.

🎥 Weitere spannende Aspekte zu dem Thema finden Sie im folgenden YouTube-Video. PWP Protect Mehrschichtiger Schutz

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