Vermögensnachfolge bedeutet, die Weitergabe des eigenen Vermögens bewusst zu gestalten: Wer soll welchen Anteil erhalten und wann darüber verfügen können? Wer diese Fragen frühzeitig klärt, schafft Sicherheit für sich und Orientierung für die nächsten Generationen.
Frühzeitig planen, Unklarheiten vermeiden
Nach Angaben von Prof. Dr. Wolfgang Böh wird in jedem vierten Erbstreit ein Gutachter hinzugezogen. Dabei kann es beispielsweise um die Testierfähigkeit eines handgeschriebenen Testaments gehen. Für die Beteiligten kann das zusätzliche Kosten, längere Verfahren und einen ungewissen Ausgang bedeuten.
Wer seine Vermögensnachfolge frühzeitig plant und seine Wünsche eindeutig festhält, schafft Orientierung und vermeidet Streit für die nächsten Generationen.
Die nächste Generation in die Beratung einbeziehen
Mit dem Vermögen geht die bestehende Beraterbeziehung nicht automatisch auf die nächste Generation über. Laut dem Capgemini World Wealth Report entscheiden sich 81% der Erben für einen anderen Berater als ihre Eltern.
Für Sie als Makler bietet die Nachfolgeplanung deshalb einen Anlass, die künftigen Vermögensempfänger frühzeitig kennenzulernen. Gemeinsame Gespräche helfen, ihre Wünsche zu verstehen und Vertrauen aufzubauen.
Klare Wünsche für die nächste Generation
Viele Menschen haben konkrete Vorstellungen davon, wem ihr Vermögen einmal zugutekommen soll. Gleichzeitig besteht häufig der Wunsch, Vermögen bereits zu Lebzeiten weiterzugeben und bei wichtigen Entscheidungen weiterhin mitzuwirken.
Damit rücken drei Fragen in den Mittelpunkt: Wer soll berücksichtigt werden? In welchem Umfang? Und zu welchem Zeitpunkt?
Die Private Wealth Police ermöglicht es, diese Fragen gemeinsam zu betrachten und die Vermögensnachfolge entsprechend zu strukturieren.
Begünstigte, Anteile und Rangfolgen festlegen
Über das Bezugsrecht wird bestimmt, wer im vereinbarten Leistungsfall die Versicherungsleistung erhalten soll. Dabei können eine oder mehrere Personen berücksichtigt werden.
Die Ausgestaltung des Bezugsrechts spielt dabei eine Rolle: Es kann (un)widerruflich sowie für unterschiedliche Leistungsfälle vereinbart werden. Welche Variante passt, hängt davon ab, wie verbindlich die Begünstigung sein soll und welche Anpassungsmöglichkeiten gewünscht sind.
Vermögen übertragen und mitentscheiden
Wer Vermögen bereits zu Lebzeiten weitergeben möchte, muss dabei nicht sämtliche Mitspracherechte aufgeben.
Innerhalb der Private Wealth Police können zwei Personen gemeinsam Versicherungsnehmer sein. Die Vertragsanteile lassen sich unterschiedlich gewichten. Behält der Schenkende einen Anteil am Vertrag, bleibt er als Mitversicherungsnehmer an wesentlichen Entscheidungen beteiligt. Änderungen oder Auszahlungen erfordern dann die Zustimmung beider Versicherungsnehmer.
Den Zeitpunkt der Auszahlung mitplanen
Nicht immer soll das Vermögen unmittelbar im Leistungsfall ausgezahlt werden. Gerade bei jüngeren Begünstigten kann es sinnvoll sein, die Auszahlung erst für einen späteren Zeitpunkt vorzusehen.
Mit einer Termfix-Klausel lässt sich eine spätere Auszahlung vertraglich vereinbaren. Die konkrete Regelung wird auf die gewünschte Gestaltung abgestimmt.
FAQ
Kann ich bestimmte Personen bei der Vermögensnachfolge priorisieren?
Ja. Über das Bezugsrecht können einzelne Personen gezielt berücksichtigt werden. Prozentuale Quoten bestimmen ihren jeweiligen Anteil; unterschiedliche Ränge regeln, wer vorrangig begünstigt ist und wer gegebenenfalls nachrückt.
Kann ich Vermögen übertragen und trotzdem mitentscheiden?
Ja. Bleiben Sie neben dem Beschenkten als Mitversicherungsnehmer am Vertrag beteiligt, werden wesentliche Entscheidungen weiterhin gemeinsam getroffen. Änderungen oder Auszahlungen sind dann nur mit Zustimmung beider Versicherungsnehmer möglich.
Kann ich festlegen, wann das Vermögen zur Verfügung steht?
Ja. Mit einer Termfix-Klausel kann eine spätere Auszahlung vereinbart werden. Welche Regelung geeignet ist, wird anhand der persönlichen Wünsche und der vertraglichen Möglichkeiten festgelegt.
Wir verwenden Cookies, um ein optimales Web-Erlebnis bieten zu können. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite notwendig sind, sowie Cookies, die anonymisierte Statistiken erstellen. Sollten Sie die Einstellungen der vorgeschlagenen Cookies ändern, können wir die volle Funktionalität der Seite nicht gewährleisten. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Diese Website verwendet Cookies, um Ihre Erfahrung beim Navigieren durch die Website zu verbessern. Von diesen Cookies werden diejenigen, die als notwendig erachtet werden, in Ihrem Browser gespeichert, da sie für die grundlegenden Funktionen der Website unerlässlich sind. Wir verwenden auch Cookies von Drittanbietern, die uns helfen, Ihre Nutzung dieser Website zu analysieren und zu verstehen. Diese Cookies werden nur mit Ihrer Zustimmung in Ihrem Browser gespeichert. Sie haben auch die Möglichkeit, diese Cookies abzulehnen. Die Ablehnung einiger dieser Cookies kann jedoch Ihre Browser-Erfahrung beeinträchtigen.
Notwendige Cookies sind für das ordnungsgemäße Funktionieren der Website unbedingt erforderlich. Diese Cookies gewährleisten grundlegende Funktionalitäten und Sicherheitsmerkmale der Website, anonym.
Cookie
Dauer
Beschreibung
cookielawinfo-checkbox-functional
1 year
Das Cookie wird vom GDPR Cookie Consent Plugin gesetzt, um die Zustimmung des Nutzers für die Cookies in der Kategorie "Funktional" zu erfassen.
CookieLawInfoConsent
1 year
Speichert den Standard-Schaltflächenstatus der entsprechenden Kategorie und den Status der CCPA. Es funktioniert nur in Koordination mit dem primären Cookie.
Cookies, die für Analysen verwendet werden, helfen dabei, Daten zu sammeln, anhand derer Dienste nachvollziehen können, wie Nutzer mit einem bestimmten Dienst interagieren. Diese Erkenntnisse ermöglichen es den Diensten, sowohl Inhalte zu verbessern als auch bessere Funktionen zu entwickeln, die das Nutzererlebnis verbessern.
Cookie
Dauer
Beschreibung
_ga
2 years
Wird zur Unterscheidung von Benutzern verwendet.
_ga_*
2 years
Wird verwendet, um den Sitzungsstatus beizubehalten.
Google verwendet Cookies für Werbezwecke, darunter die Bereitstellung und Darstellung von Anzeigen, die Personalisierung von Anzeigen (abhängig von Ihren Anzeigeneinstellungen unter g.co/adsettings), die Begrenzung der Anzahl der Anzeigen, die einem Nutzer angezeigt werden, die Unterdrückung von Anzeigen, die Sie nicht mehr sehen möchten, und die Messung der Wirksamkeit von Anzeigen.
Cookie
Dauer
Beschreibung
_gcl_au
2 years
Das Cookie wird vom Google Tag Manager verwendet, um Conversions zu verfolgen und zu speichern.