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Nachhaltige Anlagestrategie im liechtensteinischen Lebensversicherungsmantel!

6. Mai 2022

Sparerinnen und Sparer haben großes Interesse daran, auch in ihrer Lebensversicherung konsequent Nachhaltigkeit auf Investmentebene umzusetzen. Er braucht also die Gewissheit, dass auch im Versicherungsmantel nur wirklich ESG-konforme Fonds eingesetzt werden. Es gilt: Lebensversicherungen und ESG-konformes Anlegen gehören untrennbar zusammen.

 

Klimawandel, Kinderarbeit, Digitalisierung, natürlicher Ressourcenmangel, Verletzung von Menschenrechten etc.: Es bestehen zahlreiche Probleme in der Welt, die Anlass zur Sorge bereiten und die viele Menschen bewegen. Daher suchen sie nach Möglichkeiten, ihr Geld mit gutem Gewissen anzulegen und damit Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft zum Guten zu verändern. Das bedeutet: Nachhaltigkeit ist das gesellschaftliche und wirtschaftliche Megathema in Gegenwart und Zukunft.

 

Das wiederum erfordert enorme Kapitalzuflüsse. Allein um den Klimawandel zu bekämpfen, sind bis zu 270 Milliarden Euro jährlich an Investitionen notwendig, und um die 17 Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen zu erreichen, werden laut Schätzungen der Konferenz der Vereinten Nationen für Handel und Entwicklung bis 2030 jedes Jahr 2,5 Billionen US-Dollar benötigt.

 

Nachhaltige Geldanlage ist die allgemeine Bezeichnung für ethisch, sozial und ökologisch verantwortliches Investieren. Die Investments ergänzen die klassischen Kriterien der Rentabilität, Liquidität und Sicherheit um ökologische, soziale und ethische Bewertungspunkte. Besonders wichtig sind dabei die sogenannten ESG-Kriterien, also „Environmental“, „Social“, „Governance“: Umwelt, Soziales und Unternehmensführung.

 

Dass dies kein kurzlebiger Trend ist, zeigen die Marktdaten. Die Gesamtsumme Nachhaltiger Geldanlagen in Deutschland betrug zum 31. Dezember 2020 335,3 Milliarden Euro. Zu der Summe zählen nachhaltige Fonds und Mandate sowie nachhaltig verwaltete Kunden und Eigenanlagen. Die weiterhin hohe Wachstumsrate setzt sich mit 25 Prozent fort, meldet FNG – Forum Nachhaltige Geldanlagen.

 

Auswahl von nachhaltigen Fonds in Lebensversicherungen positiver Beitrag zur Gestaltung der Zukunft

Daher wundert es nicht, dass Sparerinnen und Sparern auch in Lebensversicherung konsequent Nachhaltigkeit auf Investmentebene umsetzen wollen. Der Hintergrund: Wer eine Lebensversicherung abschließt, hat oftmals den Gedanken an die nächste Generation im Fokus. Deswegen ist eine Auswahl von nachhaltigen Fonds in Lebensversicherungen, die den strengen Kriterien der Europäischen Gesetzgebung befolgen, ein positiver Beitrag zur Gestaltung der Zukunft.

 

Aber welche Regeln sind das? Das ist vor allem die EU-Offenlegungsverordnung, auch Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR). Diese soll die Transparenz darüber erhöhen, wie Finanzmarktteilnehmer Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen in ihre Investmententscheidungen und -empfehlungen integrieren. Die Verordnung soll es Anlegern erleichtern, zwischen den vielen heute verfügbaren nachhaltigen Anlagestrategien zu unterscheiden und diese zu vergleichen. Die EU-Offenlegungsverordnung will für eine größere Transparenz darüber sorgen, inwieweit Finanzprodukte ökologische und/oder soziale Merkmale aufweisen, in nachhaltige Anlagen investieren oder nachhaltige Anlageziele verfolgen.

 

Somit werden auch Fonds nach diesen Regeln klassifiziert. Um den SFDR zu entsprechen, müssen Fonds eine Nachhaltigkeitsstrategie verfolgen und diverse Transparenzpflichten erfüllen. Im Fokus stehen Fonds nach Artikel 8 und Artikel 9. Artikel-8-Produkte müssen angeben, ob sie Anlagen in nachhaltige Investitionen aufweisen, und wenn ja, müssen sie offenlegen, ob diese Investitionen in Aktivitäten im Einklang mit der EU-Taxonomie-Verordnung stehen. Artikel-9-Produkte haben dezidiert nachhaltige Investitionen zum Ziel und müssen diese offenlegen.

 

Es existieren Nachhaltigkeits-Fonds über alle Assetklassen hinweg

Somit sollten sich Anlegerinnen und Anleger genau damit befassen, welche Fonds im Rahmen einer Lebensversicherung angeboten werden. Wer den Wunsch hat, sich nachhaltig zu betätigen, braucht die Gewissheit, dass auch im Versicherungsmantel nur wirklich ESG-konforme Fonds eingesetzt werden. Der Vorteil: Es existieren Nachhaltigkeits-Fonds über alle Assetklassen hinweg. Das können Geldmarktfonds sein, Mischfonds, Rentenfonds und natürlich Aktienfonds. Auf diese Weise erhalten Anlegerinnen und Anleger die Möglichkeit, ein breites Fonds-Portfolio innerhalb der Lebensversicherungspolice aufzubauen, um von verschiedenen Konzepten, abhängig von der Marktlage, überdurchschnittlich zu profitieren und sich zugleich gegen Kapitalmarktrisiken abzusichern.

 

Auch mit ETFs (Exchange Traded Funds, also börsennotierte Indexfonds) lässt sich eine Nachhaltigkeitswirkung im Lebensversicherungsmantel gestalten. Diese passiven Instrumente sind gerade bei einem langfristigen Horizont ein deutlicher Mehrwert, da eine ETF-Police an sich wandelnde Lebenssituationen angepasst werden kann. Bestimmte strukturierte Lösungen, beispielsweise in Form einer flexiblen fondsgebundenen privaten Rentenversicherung, bieten den Zugang zu einem solchen Konzept gegen Einmalbetrag oder laufende Prämie. Das ermöglicht später eine lebenslange Rente oder eine einmalige Kapitalauszahlung.

 

Lebensversicherungen und ESG-konformes Anlegen gehören untrennbar zusammen

Die Gestaltung einer Renten- und Lebensversicherung nach liechtensteinischem Recht als ETF-Police bringt neben den Vorteilen in der Vermögensverwaltung auch steuerliche Erleichterungen. Die Besteuerung erfolgt bei Auszahlung oder bei Eintritt des Versicherungsfalls. Bei einer Gestaltung als Police entfällt zudem die Vorabpauschale. Entnahmen oder Auszahlung aus der Police nach dem 62. Lebensjahr werden nur mit der Hälfte des persönlichen Steuersatzes versteuert. Das gilt auch bei einer Verrentung. Die Steuer wird zur Entnahme gestundet, sodass Anlegerinnen und Anleger während der Laufzeit der Versicherung vom vollen Zinseszinseffekt profitieren, ohne dass die Abgeltungsteuer wie in herkömmlichen Depots die Gewinne kontinuierlich reduziert. Wird das Vermögen aus der ETF-Police aufgrund des Ablebens der versicherten Person an die Begünstigten ausgezahlt, fallen weder Einkommens- noch Abgeltungsteuer an.

 

Auf diese Weise erreichen Sparerinnen und Sparer mit ihren Lebensversicherungen einen echten Nachhaltigkeitseffekt im Versicherungsmantel. Sie können ihre Policen sehr zukunftsorientiert gestalten und müssen unter ESG-Gesichtspunkten keine Abstriche machen. Damit ist auch die Zeit vorbei, in der Lebensversicherungen mit einer unvorteilhaften Produktauswahl oder einer mangelnden Vielfalt innerhalb der Fondspalette in Verbindung gebracht wurden: Lebensversicherungen und ESG-konformes Anlegen gehören untrennbar zusammen.

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