Vermögensplanung muss nicht bei der eigenen Altersvorsorge enden. Wer frühzeitig plant, kann bereits heute die Voraussetzungen dafür schaffen, dass aufgebautes Vermögen später auch den nächsten Generationen zugutekommt. Wie eine solche Gestaltung aussehen kann, zeigt das Beispiel der Familie Weitblick.
Familie Weitblick denkt heute schon weiter
Willi und Wilma Weitblick möchten ihren 40-jährigen Sohn Paul bei seiner Altersvorsorge unterstützen. Dafür haben sie Vermögen aufgebaut, das langfristig für Paul bestimmt ist. Gleichzeitig möchten die Eltern jedoch nicht von heute auf morgen sämtliche Einflussmöglichkeiten aus der Hand geben.
Die Familie entscheidet sich deshalb für eine Altersvorsorge-Police im Wert von 100.000 Euro.
Im Rahmen einer sogenannten 1/99-Regelung schenken Willi und Wilma ihrem Sohn zunächst 99 Prozent der Police. Ein Prozent bleibt bei den Eltern. Obwohl dieser Anteil vergleichsweise klein ist, erfüllt er eine wichtige Funktion: Willi und Wilma sind weiterhin als Versicherungsnehmer an der Police beteiligt.
Aber warum behalten die Eltern überhaupt noch ein Prozent?
Dieses eine Prozent ermöglicht es Willi und Wilma, sich weiterhin Mitspracherechte bei wichtigen Vertragsentscheidungen zu sichern. Dazu gehören beispielsweise Änderungen der Anlagestrategie, eine vollständige oder teilweise Kündigung beziehungsweise Entnahme sowie Veränderungen der Bezugsrechte.
Für Willi und Wilma bedeutet das: Sie können bereits einen Großteil des Vermögens an ihren Sohn übertragen, ohne unmittelbar sämtliche Gestaltungsmöglichkeiten aus der Hand zu geben.
Auch für Paul wird also weiter-gedacht: er hat jetzt eine eigene langfristige Altersvorsorge.
Mit zunehmendem Alter seiner Eltern kann schließlich auch das verbleibende eine Prozent der Police auf ihn übertragen werden. Erst danach ist Paul alleiniger Versicherungsnehmer und kann über die relevanten vertraglichen Aspekte selbst entscheiden.
Doch die Planung der Familie endet nicht bei Paul, auch für seine 18-Jährige Tochter Marie wird bereits mitgedacht.
Bei der Gestaltung seiner Private Wealth Police kann sie ebenfalls berücksichtigt und neben Paul als zweite versicherte Person aufgenommen werden.
Warum sollte Marie schon heute Teil der Police werden?
Weil dadurch bereits die nächste Generation in die langfristige Vermögensplanung einbezogen werden kann. Sind Paul und Marie als versicherte Personen vorgesehen, ist die Police nicht nur an eine Person gebunden. Der Versicherungsfall tritt erst ein, wenn beide versicherten Personen verstorben sind. Dadurch kann die Police potenziell wesentlich länger bestehen.
Verstirbt Paul, kann die Police im Sinne der beschriebenen Generationen-Logik an Marie weitergegeben werden. Marie wiederum kann die Versicherungsnehmereigenschaft weitergeben – beispielsweise an ihre eigenen zukünftigen Kinder. So kann aus Pauls ursprünglicher Altersvorsorge langfristig eineGenerationen-Police, die der Private Wealth Police, entstehen.
Aus Altersvorsorge wird Generationenplanung
Willi und Wilma beginnen mit dem Wunsch, ihrem Sohn Paul Vermögen für seine Altersvorsorge zur Verfügung zu stellen. Durch die entsprechende Gestaltung wird jedoch schon heute berücksichtigt, dass dieses Vermögen eines Tages auch für Marie und möglicherweise sogar für ihre Kinder relevant werden könnte.
Solange mindestens eine der versicherten Personen lebt, besteht nach dem beschriebenen Modell auch die Police weiter. Während dieser Zeit kann die Versicherungsnehmereigenschaft und damit die Vermögensnachfolge durch Schenkung oder Vererbung weiter gestaltet werden.
Eine Private Wealth Police abzuschliessen, bedeutet in diesem Fall also nicht nur, Vermögen zu hinterlassen. Es bedeutet, bereits heute darüber nachzudenken, wie Werte langfristig innerhalb der Familie erhalten und von einer Generation an die nächste weitergegeben werden können.
Hinweis: Bei dem dargestellten Fall handelt es sich um ein fiktives Gestaltungsbeispiel aus dem Buch Erfolgsformel Liechtenstein von Rolf Klein. Die konkrete rechtliche und steuerliche Ausgestaltung ist von der individuellen Situation abhängig und sollte mit entsprechend spezialisierten Rechts- und Steuerberatern abgestimmt werden.
FAQ
Was bedeutet die 1/99-Regelung bei einer Altersvorsorge-Police?
Bei dieser Gestaltung werden beispielsweise 99 % der Police an die nächste Generation übertragen, während die Eltern zunächst 1 % behalten. Dadurch können sie weiterhin an wichtigen Entscheidungen rund um die Police beteiligt bleiben.
Warum kann eine zweite versicherte Person sinnvoll sein?
Eine jüngere zweite versicherte Person kann dazu beitragen, die Police langfristig über mehrere Generationen fortzuführen.
Kann die Police später an die nächste Generation weitergegeben werden?
Ja. Im dargestellten Modell kann die Versicherungsnehmereigenschaft später durch Schenkung oder Vererbung übertragen werden. So kann eine Police langfristig Teil der familiären Vermögensnachfolge werden.
Warum sollte die generationsübergreifende Gestaltung frühzeitig geplant werden?
Insbesondere der Kreis der versicherten Personen sollte bereits bei Einrichtung der Police sorgfältig bedacht werden, da dieser laut dem zugrunde liegenden Modell später nicht mehr geändert werden kann. Eine frühzeitige Planung kann daher zusätzliche Möglichkeiten für die spätere Vermögensnachfolge schaffen.
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